Verfahrensbeschleunigung

Im einstweiligen Rechtsschutz gilt für das Verfügungsverfahren der Beschleunigungsgrundsatz und zwar für dessen gesamte Dauer einschließlich des Widerspruchs- und Rechtsmittelverfahrens, da nicht nur dem Rechtsschutzinteresse des Antragstellers bis zum Erlass der einstweiligen Verfügung, sondern auch dem Interesse des mit einer im summarischen Verfahren ergangenen Entscheidung belasteten Antragsgegner Rechnung zu tragen ist.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation