Verfahrensgrundsätze

Das Verfahren in Markenangelegenheiten ist verwaltungsrechtlich ausgestaltet. Das DPMA wird in der Regel nur auf Antrag tätig und unterliegt dem Verfügungsgrundsatz, führt das Verfahren also nicht gegen den Willen der Parteien fort. Ausnahme ist das Amtslöschungsverfahren nach § 50 Abs. 3 MarkenG. Ist das Verfahren eingeleitet, wird gemäß dem Untersuchungsgrundsatz von Amts wegen ermittelt.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation