Verfassungsrecht
Marken und geschäftliche Bezeichnungen genießen verfassungsrechtlichen Schutz sowohl nach Art. 14 Abs. 1 GG als auch auf Gemeinschaftsebene.
Marken und geschäftliche Bezeichnungen genießen verfassungsrechtlichen Schutz sowohl nach Art. 14 Abs. 1 GG als auch auf Gemeinschaftsebene.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter, zert. Compliance Officer und Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Complaince Management, Geldwäscheprävention sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland