Verfassungsrecht
Marken und geschäftliche Bezeichnungen genießen verfassungsrechtlichen Schutz sowohl nach Art. 14 Abs. 1 GG als auch auf Gemeinschaftsebene.
Marken und geschäftliche Bezeichnungen genießen verfassungsrechtlichen Schutz sowohl nach Art. 14 Abs. 1 GG als auch auf Gemeinschaftsebene.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland