Verfügungsanspruch
Der Verfügungsanspruch ist der materiellrechtliche Anspruch des Klägers, der durch die einstweilige Verfügung gesichert werden soll.
Der Verfügungsanspruch ist der materiellrechtliche Anspruch des Klägers, der durch die einstweilige Verfügung gesichert werden soll.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland