Verfügungsanspruch
Der Verfügungsanspruch ist der materiellrechtliche Anspruch des Klägers, der durch die einstweilige Verfügung gesichert werden soll.
Der Verfügungsanspruch ist der materiellrechtliche Anspruch des Klägers, der durch die einstweilige Verfügung gesichert werden soll.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter, zert. Compliance Officer und Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Complaince Management, Geldwäscheprävention sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland