Verhältnismäßigkeitsprüfung
Bei der Verhältnsimäßigkeitsprüfung wird geprüft, ob die angegriffene wettbewerbliche Äußerung nach den Gegebenheiten des Einzelfalls so schwerwiegend ist, dass sie eine hinreichende Gefährdung des Leistungswettbewerbs bewirkt.