Verhältnismäßigkeitsvorbehalt

Die Rechtfertigungsgründe des Art. 36 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stehen unter einem Verhältnismäßigkeitsvorbehalt.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation