Verhandlung
Unter einer Verhandlung versteht man die zur Entscheidungsfindung vorgenommene Erörterung eines Sachverhalts vor Gericht. In Fällen der einstweiligen Verfügung gem. § 12 UWG sieht § 937 Abs. 2 ZPO vor, dass die Entscheidung über den Verfügungsantrag aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergeht.