Verkaufsmodalität
Das Heilmittelwerberecht bezieht sich nur auf produktbezogene Werbung und kann nicht als Verkaufsmodalitäten angesehen werden.
Das Heilmittelwerberecht bezieht sich nur auf produktbezogene Werbung und kann nicht als Verkaufsmodalitäten angesehen werden.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland