Verkehrsauffassung
Verkehrsauffassung i.S.v. § 5 UWG ist der Eindruck, den eine Werbung erweckt. So entscheidet z. B. die Verkehrsauffassung darüber, ob der Vertrieb von Eiscremeriegeln in einer Verpackung mit der Aufschrift „+ 10 %“ irreführend ist.