Verkehrsauffassung

Verkehrsauffassung i.S.v. § 5 UWG ist der Eindruck, den eine Werbung erweckt. So entscheidet z. B. die Verkehrsauffassung darüber, ob der Vertrieb von Eiscremeriegeln in einer Verpackung mit der Aufschrift „+ 10 %“ irreführend ist.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation