Verletzerkette
Verletzerkette i.S.d. § 9 UWG besteht aus mehreren Personen, die als Mittäter eine wettbewerblich geschützte Leistungsposition verletzen. Eine Verletzerkette kann z.B. aus Herstellern, Großhändlern und Einzelhändlern bestehen. Die Verletzerkette haftet bei Schadensersatzansprüchen gesamtschuldnerisch.