Vernetzung
Bei der Vernetzung handelt es sich um die bestehenden Berührungspunkte, insbesondere bei der Behinderung von Mitbewerbern, zwischen dem UWG und dem GWB. Das gemeinsame Schutzgut beider Rechtsbereiche ist der Wettbewerb. Freiheit und Lauterkeit des Wettbewerbs sind in einer marktwirtschaftlichen Ordnung keine gegensätzlichen, sondern einander ergänzende Prinzipien.