Verpflichtungserklärung
Mit einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Erklärende ein bestimmtes Handeln zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlung können Vertragsstrafen drohen.
Mit einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Erklärende ein bestimmtes Handeln zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlung können Vertragsstrafen drohen.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland