Verrat
Verrat im wirtschaftlichen Sinne ist gegeben, wenn innerbetriebliche Angelegenheiten oder Geschäftsgeheimnisse zwischen Geschäftspartnern unbefugt an Dritte weitergegeben werden, s. § 17 UWG.
Verrat im wirtschaftlichen Sinne ist gegeben, wenn innerbetriebliche Angelegenheiten oder Geschäftsgeheimnisse zwischen Geschäftspartnern unbefugt an Dritte weitergegeben werden, s. § 17 UWG.