Versandverbot
Das Versandverbot n. § 43 AMG besagt, dass Arzneimittel im Wege des Versands nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen. Das Versandverbot gehört zu den Beispielen des unlauteren Wettbewerbs n. § 4 UWG.
Das Versandverbot n. § 43 AMG besagt, dass Arzneimittel im Wege des Versands nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen. Das Versandverbot gehört zu den Beispielen des unlauteren Wettbewerbs n. § 4 UWG.