Versandverbot
Das Versandverbot n. § 43 AMG besagt, dass Arzneimittel im Wege des Versands nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen. Das Versandverbot gehört zu den Beispielen des unlauteren Wettbewerbs n. § 4 UWG.
Das Versandverbot n. § 43 AMG besagt, dass Arzneimittel im Wege des Versands nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen. Das Versandverbot gehört zu den Beispielen des unlauteren Wettbewerbs n. § 4 UWG.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland