Verschreibungspflicht

Jede Werbung für Arzneimittel, die nur auf ärztliche, zahn- oder tierärztliche Verschreibung abgegeben werden dürfen, muss den Hinweis „verschreibungspflichtig“ enthalten. Öffentlichkeits-werbung für diese Medikamente ist verboten. Werbung ist nur in den Fachkreisen zulässig. Sofern ein Arzneimittel verschreibungs-pflichtig ist, ist über die Pflichtangaben hinaus auf Behältnis bzw. Umhüllung der Hinweis „verschreibungspflichtig“ zu machen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation