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Verschulden

Das Verschulden ist ein pflichtwidriges und zurechenbares Tun oder Unterlassen. Verschulden gibt es in Form von Vorsatz und Fahrlässigkeit im Schuldrecht. Auf dem Gebiet des unlauteren Wettbewerbs ist ein Verschulden nicht erforderlich. Es genügt, dass der Verletzer alle Tatumstände kannte, aus denen sich die Wettbewerbswidrigkeit seiner Handlung ergibt.