Versetzung
Eine Versetzung ist (im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, § 95 Abs. 3 BetrVG) die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Vorausgesetzt der Arbeitnehmer wird üblicherweise an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt. Eine Versetzung zu einer anderen Filiale oder Ort ist unter Zumutbarkeitsumständen möglich.