Versetzung

Eine Versetzung ist (im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, § 95 Abs. 3 BetrVG) die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Vorausgesetzt der Arbeitnehmer wird üblicherweise an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt. Eine Versetzung zu einer anderen Filiale oder Ort ist unter Zumutbarkeitsumständen möglich.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation