Vertragsbruch
Ein Vertragsbruch ist gegeben, wenn eine Vertragspartei gegen ihre vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten verstößt. Aus den Hauptpflichten ergibt sich die Art des Vertrages. Die Nebenpflichten, wie Schutz- oder Unterlassungspflichten, ergeben sich aus den Hauptpflichten.