Vertrauensmissbrauch
Vertrauensmissbrauch liegt vor, wenn gem. § 4 Nr. 2 UWG die Schutzbedürftigkeit eines anderen ausgenutzt wird, um dadurch einen Gewinn erzielen zu können.
Vertrauensmissbrauch liegt vor, wenn gem. § 4 Nr. 2 UWG die Schutzbedürftigkeit eines anderen ausgenutzt wird, um dadurch einen Gewinn erzielen zu können.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland