Vertrauenstatbestand
Ein Vertrauenstatbestand ist gegeben, wenn eine Vertragspartei auf die gegebenen Tatbestände des Vertrags vertraut hat und dementsprechend gehandelt hat.
Ein Vertrauenstatbestand ist gegeben, wenn eine Vertragspartei auf die gegebenen Tatbestände des Vertrags vertraut hat und dementsprechend gehandelt hat.