Vertriebsleiter

Dem Vertriebsleiter i.S.v. §§ 14 I Nr. 3, 19 III AMG obliegt die Verantwortlichkeit für die Werbedurchführung. Der Vertriebs-leiter ist im Allgemeinen passivlegitimiert. Der Vertriebsleiter kann Täter oder Mittäter einer irreführenden Werbung sein.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation