Vertriebsleiter
Dem Vertriebsleiter i.S.v. §§ 14 I Nr. 3, 19 III AMG obliegt die Verantwortlichkeit für die Werbedurchführung. Der Vertriebs-leiter ist im Allgemeinen passivlegitimiert. Der Vertriebsleiter kann Täter oder Mittäter einer irreführenden Werbung sein.