Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive der Staatsverwaltung und als solches ein Teilbereich des öffentlichen Rechts. Geregelt werden insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürgern, die Funktionsweise der Verwaltungsinstitutionen und ihr Verhältnis zueinander. Das Verwaltungsrecht ist unterteilt in allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht. Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt hierbei die grundlegenden Rechtsinstitute und Verfahrensweisen der Verwaltung. Im besonderen Verwaltungsrecht hingegen findet man eine Vielzahl fachspezifischer Regeln, die jeweils nur für spezielle Fachgebiete einzelner Verwaltungszweige Anwendung finden, wie z. B. das Baurecht oder das Beamtenrecht.