Verwarnungsgeld

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungs-behörde nach § 56 Abs. 1 OWiG verwarnen und ein Verwarnungs-geld erheben. Dieses beträgt zwischen 5 und 35 Euro.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation