Verwechslungsgefahr (Werktitel)

Beim Werktitel handelt es sich um einen Unterfall der geschäftlichen Bezeichnung, der wie Unternehmenskennzeichen über § 15 Abs. 2 MarkenG vor Verwechslung geschützt wird. Werktitel sind im Gegensatz zu Marken und Unternehmenskennzeichen aber eher inhalts- als herkunftsbezogen. Schutz besteht deshalb gegen unmittelbare Verwechslungsgefahr im engeren Sinne auch bei inhaltsbeschreibenden, aber titelmäßigen Bezeichnungen. Auch herkunftshinweisende Werktitel sind geschützt, bei besonderer Kennzeichnungskraft sogar gegen Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation