Verzichtserklärung
Mit einer Verzichtserklärung verpflichtet sich der Erklärende, also der Kläger, auf seinen Anspruch zu verzichten.
Mit einer Verzichtserklärung verpflichtet sich der Erklärende, also der Kläger, auf seinen Anspruch zu verzichten.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland