Verzichtsurteil
Mit Verzichtsurteil wird das abweisende Urteil bezeichnet, das bei wirksamem Verzicht gem. § 306 ZPO gegen den Kläger ergeht.
Mit Verzichtsurteil wird das abweisende Urteil bezeichnet, das bei wirksamem Verzicht gem. § 306 ZPO gegen den Kläger ergeht.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland