Vindikation
Vindikation meint eigentlich die Herausgabe einer Sache durch einen nicht zum Besitz Berechtigten gegenüber dem Eigentümer. Auf das Markenrecht übertragen bedeutet das, dass der eigentliche Inhaber einer Marke verlangen kann, dass eine Eintragung zu seinen Gunsten geändert wird, wenn sie auf einen Unberechtigten lautet.