Vollziehungsschaden
Wenn die Anordnung einer einstweiligen Verfügung von Anfang an ungerechtfertigt oder die angeordnete Maßregel aufgehoben wird, so ist der Antragsteller verpflichtet, dem Gegner den entstandenen Vollziehungsschaden zu ersetzen.
Wenn die Anordnung einer einstweiligen Verfügung von Anfang an ungerechtfertigt oder die angeordnete Maßregel aufgehoben wird, so ist der Antragsteller verpflichtet, dem Gegner den entstandenen Vollziehungsschaden zu ersetzen.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland