Vollziehungsschaden
Wenn die Anordnung einer einstweiligen Verfügung von Anfang an ungerechtfertigt oder die angeordnete Maßregel aufgehoben wird, so ist der Antragsteller verpflichtet, dem Gegner den entstandenen Vollziehungsschaden zu ersetzen.
Wenn die Anordnung einer einstweiligen Verfügung von Anfang an ungerechtfertigt oder die angeordnete Maßregel aufgehoben wird, so ist der Antragsteller verpflichtet, dem Gegner den entstandenen Vollziehungsschaden zu ersetzen.