Vorlagen-Verwertung

Bei der Vorlagen-Verwertung n. § 18 UWG handelt es sich um die Verwertung von Vorlagen technischer Art. Vorlagen sind laut Gesetz Zeichnungen, Modelle, Schablonen und Schnitte sowie alle sonstigen als Grundlage oder Vorbild für die Herstellung von neuen Produkten geeigneten Muster, Darstellungen und Beschreibungen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation