Vorlagen-Verwertung
Bei der Vorlagen-Verwertung n. § 18 UWG handelt es sich um die Verwertung von Vorlagen technischer Art. Vorlagen sind laut Gesetz Zeichnungen, Modelle, Schablonen und Schnitte sowie alle sonstigen als Grundlage oder Vorbild für die Herstellung von neuen Produkten geeigneten Muster, Darstellungen und Beschreibungen.