Vorratsmenge
Vorratsmenge ist die Warenverfügbarkeit. Irreführend ist n. § 5 Abs. 5 UWG, wenn ein höherer Vorrat angegeben wird, als tatsächlich vorhanden ist und damit eine größere Leistungsfähigkeit vorgetäuscht wird. Ebenso irreführend ist n. § 5 Abs. 1 UWG die Angabe geringerer Vorräte, wenn dies eine Warenknappheit hervorruft.