Wahrnehmungsverordnung
Die Wahrnehmungsverordnung, zuletzt geändert zum 01.01.2002, regelt, welche Geschäfte durch die Prüfstellen, die Gebrauchsmusterstelle, Markenstellen sowie den einzelnen Abteilungen des Patentamtes wahrgenommen werden dürfen.
Die Wahrnehmungsverordnung, zuletzt geändert zum 01.01.2002, regelt, welche Geschäfte durch die Prüfstellen, die Gebrauchsmusterstelle, Markenstellen sowie den einzelnen Abteilungen des Patentamtes wahrgenommen werden dürfen.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland