Waren- und Dienstleistungsmarken
Waren- und Dienstleistungsmarken können gemäß § 3 MarkenG alle möglichen Zeichen umfassen, z.B. Wortmarken, Bildmarken, Hörmarken etc.
Waren- und Dienstleistungsmarken können gemäß § 3 MarkenG alle möglichen Zeichen umfassen, z.B. Wortmarken, Bildmarken, Hörmarken etc.