Warenkodierungen
Warenkodierungen sind ein geeignetes und legitimes Mittel zur Überwachung rechtswirksamer Vertriebsbindungssysteme und deren Schutz gegen Außenseiter und vertragsbrüchiger Händler. Sie können gesetzlich vorgeschrieben sein. Der Vertrieb dekodierter Produkte verletzt in diesen Fällen § 4 Nr. 11 UWG, weil der Händler dekodierter Ware sich durch die Verletzung der gesetzlichen Vorschrift einen unlauteren Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch verschafft.