Warenrestbestände

Bei Warenrestbeständen handelt es sich um Restbestände von Waren, die nicht verkauft wurden. Die Übernahme von Warenrestbeständen durch den Konkurrenten zur Erleichterung eines Lieferantenwechsels ist nicht wettbewerbswidrig. Der Hersteller oder Lieferant einer Ware hat nach deren Lieferung keinen Anspruch darauf, dass sie nicht an Mitbewerber veräußert wird.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation