Warenrestbestände
Bei Warenrestbeständen handelt es sich um Restbestände von Waren, die nicht verkauft wurden. Die Übernahme von Warenrestbeständen durch den Konkurrenten zur Erleichterung eines Lieferantenwechsels ist nicht wettbewerbswidrig. Der Hersteller oder Lieferant einer Ware hat nach deren Lieferung keinen Anspruch darauf, dass sie nicht an Mitbewerber veräußert wird.