Warenverkehrsfreiheit
Die Warenverkehrsfreiheit, auch „Freier Warenverkehr“ genannt, ist eine der vier Grundfreiheiten innerhalb der Europäischen Union. Begründet ist dieser durch die Zollunion und das Verbot von mengenmäßigen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen sowie Maßnahmen gleicher Wirkung. Als Maßnahmen gleicher Wirkung gelten nach der vom EuGH entwickelten „Dassonville-Formel“, alle staatlichen Maßnahmen, die geeignet sind, unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell den Handelsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten zu behindern.