Wartezeit
Tierarzneimittel können im Tierkörper Rückstände bilden. Ist das Arzneimittel zur Anwendung bei Lebensmitteltieren bestimmt, kann es so geartet sein, dass Rückstände im Tierkörper verbleiben. Dadurch besteht die Gefahr, dass beim Verzehr Menschen gefährdet werden. Sofern Rückstände verbleiben oder damit gerechnet werden muss, darf mit der Lebensmittel-gewinnung erst begonnen werden, wenn die Rückstände weitgehend abgebaut sind. In der Regel darf also erst nach diesem Zeitablauf geschlachtet werden. Diesen Zeitraum nennt das Gesetz Wartezeit.