Weinrecht

Das Weinrecht enthält speziellere Irreführungsverbote, die ausdrücklich die Umstände erwähnen, über die im Verkehr mit Wein im besonderen Maße irregeführt werden kann, wie z. B. die geographische Herkunft, den Abfüller, die Rebsorte, den Jahrgang etc.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation