Werbekolonnen

Als Werbekolonne wird eine Gruppe von Personen bezeichnet, die die Haus-zu-Haus-Verteilung von Werbematerial gegen Entgelt übernimmt. Der Einsatz von fachlich unausgebildeten Werbekolonnen können unter den Tatbestand der unzumutbaren Belästigung nach § 7 UWG fallen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation