Werbekolonnen
Als Werbekolonne wird eine Gruppe von Personen bezeichnet, die die Haus-zu-Haus-Verteilung von Werbematerial gegen Entgelt übernimmt. Der Einsatz von fachlich unausgebildeten Werbekolonnen können unter den Tatbestand der unzumutbaren Belästigung nach § 7 UWG fallen.