Werbeverbote
Besondere Werbeverbote gelten im Wettbewerbsrecht für Werbung für Tabak in Telemedien, für alkoholische Getränke, die sich an Kinder und Jugendliche richten und für Heilmittel nach Heilmittelwerbegesetz.
Besondere Werbeverbote gelten im Wettbewerbsrecht für Werbung für Tabak in Telemedien, für alkoholische Getränke, die sich an Kinder und Jugendliche richten und für Heilmittel nach Heilmittelwerbegesetz.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland