Wettbewerbsbeeinträchtigung
Bei der Wettbewerbsbeeinträchtigung handelt es sich um die in Mitleidenschaft gezogenen wettbewerblichen Interessen. Diese sind u.a. Kartellabsprachen, abgestimmtes Verhalten mit daraus resultierenden Beschneidungen der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit bis hin zur Verhinderung des Wettbewerbs.