Wettbewerbsfreiheit
Die Wettbewerbsfreiheit gibt dem einzelnen Unternehmer das Recht, auf einem Wirtschaftssektor mit anderen zu konkurrieren. Zu den Grundpfeilern der Marktwirtschaft innerhalb der EU gehört der freie Wettbewerb. Zu den vier Grundfreiheiten gehören der freie Personenverkehr, der freie Dienstleistungsverkehr, der freie Warenverkehr und der freie Kapitalverkehr.