Wettbewerbsordnung
Das in § 1 UWG erwähnte schutzwürdige Allgemeininteresse ist gleich zu setzen mit dem Interesse aller an einer freien funktionierenden Wettbewerbsordnung.
Das in § 1 UWG erwähnte schutzwürdige Allgemeininteresse ist gleich zu setzen mit dem Interesse aller an einer freien funktionierenden Wettbewerbsordnung.