Wettbewerbsordnung
Das in § 1 UWG erwähnte schutzwürdige Allgemeininteresse ist gleich zu setzen mit dem Interesse aller an einer freien funktionierenden Wettbewerbsordnung.
Das in § 1 UWG erwähnte schutzwürdige Allgemeininteresse ist gleich zu setzen mit dem Interesse aller an einer freien funktionierenden Wettbewerbsordnung.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland