Wettbewerbsprozess
Die Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche richtet sich nach § 8 UWG.
Die Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche richtet sich nach § 8 UWG.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland