Wettbewerbsverhältnis
Der lauterkeitsrechtliche Begriff des Wettbewerbsverhältnisses umschreibt eine tatsächliche, über den allgemeinen Kaufkraftwettbewerb hinausgehende und durch eine Wettbewerbshandlung geschaffene Wettbewerbsbeziehung, die eine konkrete Beeinträchtigung wettbewerblicher Interessen dritter Unternehmen mit sich bringen kann, ohne dass damit etwa bereits ein gesetzliches Schuldverhältnis begründet würde.