Wiederholungseintragungen
Unter Wiederholungseintragungen versteht man Eintragungen, die kurz vor Ende der fünfjährigen Frist, in der ein Zeichen trotz Nichtbenutzung nicht gelöscht werden darf, für eine in Bezug auf das Zeichen oder das Verzeichnis im wesentlichen übereinstimmende Marke beantragt werden. Diese können offen durch denselben Anmelder in engem zeitlichen Kontext oder verdeckt durch einen für den ursprünglichen Anmelder handelnden Dritten erfolgen. Ein solches Vorgehen ist rechtsmissbräuchlich, kann jedoch, da die rechtliche Behandlung unklar ist, zu dauerhafter Blockade eines Rechtserwerbs durch Dritte führen.