Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist eine auf einen rechtlichen Erfolg gerichtete Willensäußerung. Sie ist unverzichtbarer Bestandteil eines Rechtsgeschäfts. Erforderlich für eine wirksame Willenserklärung ist zum einen ein äußerer Erklärungstatbestand. Die Handlung muss erkennbar willentlich erfolgen und von einem Rechtsbindungswillen getragen sein. Zum anderen ist ein innerer Erklärungstatbestand erforderlich, bei dem der Erklärende einen inneren Handlungswillen haben muss. Überdies setzt das Wirksamwerden einer Willenserklärung grundsätzlich deren Zugang voraus.