Wirtschaftliche Selbstbestimmung
Wirtschaftliche Selbstbestimmung bezieht sich ökonomisch auf Transaktionen auf dem Markt. Der privatrechtliche Schutz wirtschaftlicher Selbstbestimmung bedeutet Schutz von Vertragsmacht am Markt. Sie ist die inhaltliche Konkretisierung der subjektiven Befugnis zum Vertragsschluss im Sinne einer Materialisierung. Wirtschaftliche Selbstbestimmung bedeutet damit eine inhaltliche Bestimmung der Rechtsfähigkeit.