Zahnarzt
Der Beruf Zahnarzt hat die Ausübung der Heilkunde zum Gegenstand. Für die Ausübung des Berufs ist die Erteilung der Approbation erforderlich. Zahnärzte zählen zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Nach § 10 Abs. 1 HWG zählen Zahnärzte zu dem Adressatenkreis einer Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente.