Zeichenähnlichkeit
Zeichenähnlichkeit und eine damit begründete Verwechslungsgefahr stellen einen Grund dar, gegen eine Marke vorzugehen und z.B. Widerspruch gegen die Eintragung oder Löschungsklage zu erheben. Maßgeblich für die Beurteilung der Ähnlichkeit ist der Verkehr, der der Ansicht sein muss, dass die Zeichen sich in einem oder mehreren relevanten Aspekten zumindest teilweise decken. Neben dem Klang sind auch Darstellung und Sinngehalt Aspekte, die bei hinreichender Übereinstimmung Ähnlichkeit begründen. Entscheidend ist aber auch immer der Gesamteindruck, denn Ähnlichkeit in einem Bereich kann durch starke Unterschiede in einem anderen ausgeglichen werden.