Zeichenanmeldung
Eine Zeichenanmeldung stellt ein wettbewerbsrechtlich verwerfbares Verhalten dar, wenn der Anmelder die mit der Eintragung eines Zeichens entstehende und wettbewerbsrechtlich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt.